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MASSNAHME

Klimacheck: Einrichtung einer neuen Wirkungsdimension „Klima“ im Rahmen der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA)

Klimacheck: Einrichtung einer neuen Wirkungsdimension „Klima“ im Rahmen der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA), die neben Aspekten des Klimaschutzes auch den Bereich „Anpassung an die negativen Effekte des Klimawandels“ abdecken wird (MRV 4/14 vom 26. März 2025)

2025
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2025 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2026 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Gesetzliche Grundlagen Klimacheck

Details zum Meilenstein

2025

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.04.2025

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Im Rahmen der WFA-Wirkungsdimension „Umwelt“ sind Emissionen zu berücksichtigen; für Klimawandelanpassung liegt kein vergleichbares Regelwerk vor.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2025

Zielzustand (Beschreibung)

Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für den Klimacheck und Ausarbeitung der Entwürfe für die Durchführungsbestimmungen