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MASSNAHME

Konsolidierung der Familiengerichtshilfe

2017
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Verkürzung der Verfahrensdauer in den Bereichen Obsorge und Besuchsrecht an Standorten mit Familiengerichtshilfe

Details zur Kennzahl

2017

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

51,13

Tage

Zielzustand

65

Tage

Erläuterung der Entwicklung

Trotz eines schwierigen Umfeldes kann der Zielwert einer raschen Verfahrensdauer in diesem sensiblen Bereich nach wie vor gewährleistet werden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2014

Ausgangspunkt der Planung

68,18


Quelle

BMJ

Berechnungsmethode

Verfahrensdauerstatistik