MASSNAHME
Konsumentenfreundliche Umsetzung der EU-RL Zahlungskonten (Vergleichbarkeit von Kontogebühren, Kontowechsel und Zugang zu Zahlungskonten).
Konsumentenfreundliche Umsetzung der EU-RL Zahlungskonten (Vergleichbarkeit von Kontogebühren, Kontowechsel und Zugang zu Zahlungskonten).
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Konsumentenfreundliche Umsetzung der Richtlinie – Umsetzungsgesetz ist beschlossen.
Details zum Meilenstein
Istzustand (2016)
Das Umsetzungsgesetz Verbraucherzahlungskontogesetz sowie die Verordnung sind beschlossen (BGBl I Nr. 35/2016 und BGBl II Nr. 255/2016)
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2014
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
EU RL 2014/92/EU über Verbraucherzahlungskonten wurde beschlossen und ist bis 18.September 2016 umzusetzen
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2016
Zielzustand (Beschreibung)
Konsumentenfreundliche Umsetzung der Richtlinie – Umsetzungsgesetz ist beschlossen.
Erläuterung der Entwicklung
Die Umsetzungsverhandlungen gestalteten sich sehr konstruktiv, sodass das Gesetz als auch die Verordnung zur Festlegung von Gruppen sozial oder wirtschaftlich besonders schutzbedürftiger Verbraucher zeitgerecht beschlossen bzw. erlassen werden konnten.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze