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MASSNAHME

KonsumentInnenfreundliche Gestaltung des Reiserechts im Rahmen der Änderung der Pauschalreise-Richtlinie

2013
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Mitwirkung an österreichischer Positionierung und Verhandlungen der Richtlinie in Brüssel

Details zum Meilenstein

2013

Istzustand (2013)

Der Richtlinienvorschlag wurde im Juli 2013 beschlossen und wird seitdem verhandelt. In Österreich wurde im 2. Halbjahr eine erste österreichische Positionierung - unter teilweiser Berücksichtigung der Verbraucherschutzforderungen - vorgenommen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2011

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

die von der Europäischen Kommission angekündigte Änderung der Pauschalreise-Richtlinie liegt nicht vor

Zielzustand (Beschreibung)

Mitwirkung an österreichischer Positionierung und Verhandlungen der Richtlinie in Brüssel