MASSNAHME
KonsumentInnenfreundliche Gestaltung des Reiserechts im Rahmen der Änderung der Pauschalreise-Richtlinie
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Mitwirkung an österreichischer Positionierung und Verhandlungen der Richtlinie in Brüssel
Details zum Meilenstein
Istzustand (2013)
Der Richtlinienvorschlag wurde im Juli 2013 beschlossen und wird seitdem verhandelt. In Österreich wurde im 2. Halbjahr eine erste österreichische Positionierung - unter teilweiser Berücksichtigung der Verbraucherschutzforderungen - vorgenommen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2011
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
die von der Europäischen Kommission angekündigte Änderung der Pauschalreise-Richtlinie liegt nicht vor
Zielzustand (Beschreibung)
Mitwirkung an österreichischer Positionierung und Verhandlungen der Richtlinie in Brüssel