MASSNAHME
konsumentInnenfreundliche Umsetzung der EU-Richtlinie über Rechte der VerbraucherInnen in nationales Recht
konsumentInnenfreundliche Umsetzung der EU-Richtlinie über Rechte der VerbraucherInnen in nationales Recht (Nützen der nationalen Spielräume)
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Planmäßiges Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes(Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)
Details zum Meilenstein
Istzustand (2013)
Das Umsetzungsgesetz ist im Wesentlichen ausverhandelt, wurde aber vom BMJ noch nicht zur Begutachung
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2011
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Richtlinie wurde am 25.10.2011 beschlossen und muss bis 13.12.2013 umgesetzt sein (anwendbar ab 14.6.2014); im Mai 2012 starten die Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Justiz
Zielzustand (Beschreibung)
Planmäßiges Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes(Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)