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MASSNAHME

Koordinationsveranstaltung mit den Landesverwaltungsgerichten

Koordinationsveranstaltung mit den Landesverwaltungsgerichten, um diese zu motivieren, den Aktentransfer und sonstige Kontaktnahmen mit dem Verfassungsgerichtshof ausschließlich elektronisch abzuwickeln

2019
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Aktentransfer und sonstige Kontaktnahmen mit den Landesverwaltungsgerichten erfolgen elektronisch

Details zur Kennzahl

2019

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

80

%

Zielzustand

80

%

Erläuterung der Entwicklung

Der Aktentransfer mit den Landesverwaltungsgerichten erfolgt bereits zu 80 % elektronisch. Der Verfassungsgerichtshof unterstützt die Landesverwaltungsgerichte auch weiterhin bei der technischen Umsetzung der Einbringung auf elektronischem Weg.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2017

Ausgangspunkt der Planung

60


Quelle

VfGH/Aufzeichnung Geschäftsstelle

Berechnungsmethode

Elektronischer Aktentransfer und sonstige Kontaktnahmen zur Gesamtanzahl an Aktentransfer und sonstigen Kontaktnahmen