MASSNAHME
Koordinationsveranstaltung mit den Landesverwaltungsgerichten
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Aktentransfer und sonstige Kontaktnahmen mit den Landesverwaltungsgerichten erfolgen elektronisch
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
80%
Zielzustand
80%
Erläuterung der Entwicklung
Der Aktentransfer mit den Landesverwaltungsgerichten erfolgt bereits zu 80 % elektronisch. Der Verfassungsgerichtshof unterstützt die Landesverwaltungsgerichte auch weiterhin bei der technischen Umsetzung der Einbringung auf elektronischem Weg.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2017
Ausgangspunkt der Planung
60
Quelle
VfGH/Aufzeichnung Geschäftsstelle
Berechnungsmethode
Elektronischer Aktentransfer und sonstige Kontaktnahmen zur Gesamtanzahl an Aktentransfer und sonstigen Kontaktnahmen