MASSNAHME
Kreislaufwirtschaftsstrategie (KWS) und Abfallvermeidung
Umsetzung der Kreislaufwirtschaftsstrategie (KWS) und Forcierung der Abfallvermeidung
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Vermeidbare Lebensmittelabfälle
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
n.v.t
Zielzustand
574.000t
Erläuterung der Entwicklung
Die Daten für das Jahr 2024 werden erst Mitte 2026 vorliegen.
Die bislang sehr positive Entwicklung der weitergegebenen Lebensmittel basierte bis 2023 auf der im Jahr 2017 abgeschlossenen Vereinbarung mit dem Lebensmittelhandel, in welcher die Weitergabe von Lebensmitteln an soziale Einrichtungen eine wesentliche Maßnahme darstellt. Die seit Ende 2023 geltende Meldeverpflichtung gilt für Lebensmitteleinzelhändler mit mehr als 400 m² bzw. 5 oder mehr Verkaufsstellen und für buchführungspflichtige Lebensmittelgroßhändler. Den ersten Meldungen zufolge nimmt der Anteil der noch genussfähigen und weitergegebenen Lebensmittel zu.
Aufgrund der Aktivitäten vor allem im Bereich der Bildung und Bewusstseinsbildung, wie u. a. der Anpassung der Unterrichtslehrpläne für die Primarstufe sowie die Sekundarstufe 1 und der Social Media-Kampagne #essensretterIn, ist zu erwarten, dass der Umgang mit Lebensmitteln ressourcenschonender wird und die vermeidbaren Lebensmittelabfälle geringer werden. Im Jahr 2024 wurde außerdem eine Ausschreibung für den Aufbau und Betrieb einer bundesweiten Lebensmitteldrehscheibe veröffentlicht und der Auftrag an ein österreichisches Unternehmen vergeben.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2020
Ausgangspunkt der Planung
637.000
Quelle
BMK
Berechnungsmethode
Lebensmittelabfälle, die zum Zeitpunkt ihrer Entsorgung noch uneingeschränkt genießbar sind oder die bei rechtzeitiger Verwendung genießbar gewesen wären.
Meilenstein: Circularity Lab zur Forcierung der Kreislaufwirtschaft
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
Es wurden 19 Kooperationsveranstaltungen durchgeführt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Circularity Lab wurde eingerichtet.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Durchführung von 10 Kooperationsveranstaltungen im Jahr 2024 (Vernetzung entlang der Wertschöpfungskette ist wesentlich zur Forcierung der Kreislaufwirtschaft)
Erläuterung der Entwicklung
Seit der Einrichtung des Circularity Lab wurden die Themen zirkuläres Bauen, Recycling von Textilien und Matratzen sowie Ökodesign von Möbeln schwerpunktmäßig bearbeitet und Kooperationen initiiert.
Durch das Lab wurden wichtige Kooperationen von Unternehmen zur inner- und überbetrieblichen Kreislaufwirtschaft angestoßen, u. a. die Bildung einer „Matratzen-Allianz“, mit dem Fokus der Entwicklung digitaler Produktpässe und der Initiierung von Ausbildungsmodulen für kreislauffähiges Bauen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überplanmäßig
Meilenstein: Mehrweggetränkeverpackungen
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
Die gesetzliche Verpflichtung des Handels, einen Teil ihres Getränkesortiments in Mehrweg anzubieten ab 2024, hat zu großen Investitionen im Bereich der Mehrwegabfüllanlagen geführt. Die Förderungen waren innerhalb kürzester Zeit ausgeschöpft. Es wurde eine Mehrwegquote von 18,9 % alleine im Lebensmitteleinzelhandel erreicht. Die Gesamt-Mehrwegquote für 2024 beträgt 20,7% (ohne Fass und Container, mit Milch und Soda).
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Mit der AWG-Novelle wurde verbindliche Mehrweg-Quote festgelegt, mit dem Ziel bis 2030 30% zu erreichen. (Stand 2022: 23,7%)
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Unterstützung der Wirtschaft bei Vorbereitung zur Erreichung der Ziele für 2024 (RRF-Förderung); Zielwert für die Mehrwegquote: 24 %
Erläuterung der Entwicklung
Im Jahr 2024 haben viele Handelsunternehmen ihr Mehrweg- Sortiment ausgebaut und ihre Filialen adaptiert und Rücknahmeautomaten angeschafft. Ein weiterer Anstieg der Mehrwegquote wird in den nächsten Jahren durch die Ausdehnung der Verpflichtung auf zumindest 90 % der Filialen im Jahr 2025 und die Einführung des Einwegpfandes erwartet.
Auch wurde in Arbeitsgruppen an einer genormten 0,33 l Bier-Mehrwegflasche gearbeitet und eine Einigung auf eine genormte Flaschenform, die von allen Brauereien genutzt werden kann, konnte erzielt werden.
Im Rahmen der Initiative „Mehrweg-Bouteille“ wurde in einer Arbeitsgruppe an der Einführung eines Mehrweg-Systems für 0,75 l Weinflaschen gearbeitet.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
teilweise
Meilenstein: Reduktion der Kunststoff-/Verpackungen
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
Das verbindliche Mehrwegangebot im Lebensmitteleinzelhandel wurde im Jahr 2024 erfolgreich umgesetzt. Durch diese Vorgabe ist bereits ein umfangreiches Mehrwegangebot im Handel verfügbar und somit ein Umstieg von Kunststoffeinweggebinden auf Glas- bzw. PET-Mehrwegflaschen zu verzeichnen. Ein geringer Rückgang der Lizenzmassen von Einwegkunststoffverpackungen gegenüber 2018 (-2,75 %) ist zu verzeichnen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.01.2023
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Maßnahmenpaket mit dem Abfallvermeidungsprogramm erlassen.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
1. Stufe zum verpflichtenden Mehrweg-Angebot im Handel Ende 2024 ist umgesetzt. Unterstützung der Wirtschaft bei der Vorbereitung zur Erreichung der im AWG vorgegebenen Reduktion von Einwegkunststoff-Verpackungen bis 2025 um 20% im Vergleich zu 2018.
Erläuterung der Entwicklung
Um eine Reduktion von Kunststoffverpackungen zu erreichen, wurden einige Schritte auch im Jahr 2024 gesetzt. Es wurde insbesondere die Mehrwegverpflichtung im Lebensmitteleinzelhandel umgesetzt und ein weiterer Ausbau auf 90 % der Filialen findet bereits statt und ist im Jahr 2025 verpflichtend. Die Getränkeproduzenten füllen aufgrund der Vorgabe eines verpflichtenden Mehrwegangebotes für Getränkeverpackungen vermehrt in Mehrweggebinde ab. Um jedoch eine Reduktion im Ausmaß von 20 % zu erreichen, wird es weiterer gesetzlicher Maßnahmen bedürfen.
Der Dialogprozess mit der Wirtschaft, der vorsah, dass die Unternehmen freiwillig ihre Maßnahmen zur Reduktion melden, war leider nicht erfolgreich. Nur sehr wenige Unternehmen sind dem Wunsch des Ministeriums hier nachgekommen.
Im Rahmen der Ökomodellierung der einwegbepfandeten Kunststoffgetränkeflaschen soll die Produzentengebühr zukünftig auch auf das Verpackungsgewicht abstellen und so ein weiterer Anreiz zur Reduktion der Kunststoffverpackungen erreicht werden. Aus diesem Grund wurden (und werden) bei der Registrierung der Gebinde von der EWP Recycling Pfand Österreich GmbH die Gewichte erhoben.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
teilweise
Meilenstein: Reparaturbonus
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
Im September 2024 erfolgte eine Ausweitung für Fahrräder. Bis Ende 2024 wurden insgesamt 1,3 Mio. Reparaturbons eingelöst. Österreichweit sind über 5.500 Partnerbetriebe mit dabei. Die Förderaktion wird - nach einer Unterbrechung - 2025 fortgesetzt und auch für 2026 sind weitere Fördermittel vorgesehen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.03.2023
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Aktion läuft seit 26. April 2022 und bis März 2023 wurden mehr als 400.000 Reparaturen durchgeführt. Österreich-weit sind über 3.469 Partnerbetriebe mit dabei.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Sicherstellung der Finanzierung der weiteren Förderaktion bis 2026.
Erläuterung der Entwicklung
Die Nachfrage der Bevölkerung nach der Förderaktion ist ungebrochen hoch und die Erwartungen wurden um ein Vielfaches übertroffen. Das Ziel der Förderung von Reparaturen im Bereich der elektrischen und elektronischen Geräte ist definitiv erreicht worden.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze