MASSNAHME
Maßnahmenprogramme gemäß Nationalem Gewässerbewirtschaftungsplan sowie Anreizfinanzierung zur Erreichung der Erhaltungs- und Sanierungsziele
Erstellung, Steuerung und Umsetzung der Maßnahmenprogramme gemäß Nationalem Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) (http://wisa.bmlfuw.gv.at/) sowie Anreizfinanzierung der Maßnahmen zur Erreichung der Erhaltungs- und Sanierungsziele
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Der nationale Gewässerbewirtschaftungsplan 2015 wird an die Kommission übermittelt.
Details zum Meilenstein
Istzustand (2016)
Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan wurde im August 2017 erlassen und veröffentlicht.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2015
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Der nationale Gewässerbewirtschaftungsplan tritt mit 22.12.2015 in Kraft.
Zielzustand (Datum)
21. März 2016
Zielzustand (Beschreibung)
Der nationale Gewässerbewirtschaftungsplan 2015 wird mit 22.03.2016 an die Kommission übermittelt.
Erläuterung der Entwicklung
Die Veröffentlichung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans hat sich aufgrund der nicht gesicherten Finanzierung bis 2021 verzögert. Die Förderungsrichtlinien für die Gewässerökologie wurden 2017 erlassen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend
Meilenstein: Förderungsrichtlinien für die Gewässerökologie 2016 – 2021 sind verlautbart und treten in Kraft
Details zum Meilenstein
Istzustand (2016)
Die Erlassung der Förderungsrichtlinien für die Gewässerökologie war erst 2017 nach Vorliegen einer gesetzlichen Ermächtigung für die Fortführung der Förderung möglich.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2015
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
UFG-Novelle mit Zusagerahmen für UFG-Förderung Gewässerökologie 2016 – 2021 tritt bis 31.12.2015 in Kraft
Zielzustand (Datum)
30. März 2016
Zielzustand (Beschreibung)
Förderungsrichtlinien für die Gewässerökologie 2016 – 2021 sind verlautbart und treten mit dem 1. Quartal 2016 in Kraft
Erläuterung der Entwicklung
Die diesbezügliche UFG Novelle wurde im Dezember 2016 im Nationalrat behandelt und erst am 17. Jänner 2017 im BGBl. verlautbart (BGBl I Nr. 21/2017).
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend