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MASSNAHME

Maßnahmenprogramme gemäß Nationalem Gewässerbewirtschaftungsplan sowie Anreizfinanzierung zur Erreichung der Erhaltungs- und Sanierungsziele

2017
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Evaluierung und Überarbeitung von Leitlinien zur Umsetzung des Maßnahmenprogramms

Details zum Meilenstein

2017

Istzustand (2017)

Evaluierung ist abgeschlossen, Überarbeitung läuft noch.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2016

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Bestehender Leitfaden für Fischaufstiegshilfen und allfällige neue Entwicklungen

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2017

Zielzustand (Beschreibung)

Evaluierung und Überarbeitung von Leitlinien zur Umsetzung des Maßnahmenprogramms (insbesondere Fischaufstiegshilfen)

Erläuterung der Entwicklung

Die Evaluierung von Leitlinien (insb. Fischaufstiegshilfen) wurde wie vorgesehen durchgeführt. Die Überarbeitung ist bereits im Laufen, die Fertigstellung verzögert sich voraussichtlich bis Ende 2018.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend

Meilenstein: Förderungsrichtlinien für die Gewässerökologie

Details zum Meilenstein

2017

Istzustand (2017)

Förderungsrichtlinien für die Gewässerökologie sind nicht vorhanden.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2016

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die UFG-Novelle mit Zusagerahmen für die Förderung Gewässerökologie 2016-2021 ist spätestens 31.12.2016 im BGBl verlautbart. Der Meilenstein kann nur umgesetzt werden, wenn diese gesetzliche Grundlage rechtzeitig vorliegt

Zielzustand (Datum)

30. Juni 2017

Zielzustand (Beschreibung)

Erarbeitung der Förderungsrichtlinien für die Gewässerökologie

Erläuterung der Entwicklung

Bis dato ist es nicht gelungen, eine Finanzierung für die Gewässerökologie aufzustellen. An einer Fortsetzung der Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerökologie wird weiterhin gearbeitet.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

nicht erreicht