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MASSNAHME

Maßnahmenprogramme gemäß Nationalem Gewässerbewirtschaftungsplan sowie Anreizfinanzierung zur Erreichung der Erhaltungs- und Sanierungsziele

2018
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Evaluierung und Überarbeitung von Leitlinien zur Umsetzung des Maßnahmenprogramms

Details zum Meilenstein

2018

Istzustand (2018)

Der Leitfaden zum Bau von Fischaufstiegshilfen wurde überarbeitet, an die neuen Entwicklungen angepasst und mit den Bundesländern abgestimmt. Ein Entwurf des aktualisierten Leitfadens wurde fertiggestellt. Das Ziel ist damit überwiegend erreicht.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2016

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Bestehender Leitfaden für Fischaufstiegshilfen und allfällige neue Entwicklungen

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2018

Zielzustand (Beschreibung)

Evaluierung und Überarbeitung von Leitlinien zur Umsetzung des Maßnahmenprogramms (insbesondere Fischaufstiegshilfen)

Erläuterung der Entwicklung

Im Februar 2019 fand eine Veranstaltung zur Präsentation der Ergebnisse statt. Die Ergebnisse dieser Diskussion werden 2019 eingearbeitet, dann erfolgt die Publikation (voraussichtlich Herbst 2019).

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend

Meilenstein: Sicherstellung der Anreizfinanzierung

Details zum Meilenstein

2018

Istzustand (2018)

Der vorbereitete Entwurf für eine Regierungsvorlage zu einer UFG-Novelle, mit der auch für die Dauer des 2. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes Förderungsmittel für gewässerökologische Maßnahmen bereitgestellt werden, konnte noch nicht in die allgemeine Begutachtung versandt werden.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2018

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

2017 konnte durch eine Verlängerung des Zusagezeitraumes erreicht werden, dass die für die Umsetzung des 1. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans (NGP) bereit gestellten Förderungsmittel komplett ausgeschöpft werden (BGBl. I Nr. 21/2017). Die gesetzliche Verankerung der Fortführung der Anreizfinanzierung steht zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch aus.

Zielzustand (Datum)

30. Juni 2018

Zielzustand (Beschreibung)

Vorbereitung einer Regierungsvorlage zu einer UFG-Novelle, um auch für die Dauer des 2. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans (NGP) die Mittel für die erforderliche Anreizfinanzierung für gewässerökologische Maßnahmen sicherzustellen

Erläuterung der Entwicklung

Der Grund liegt darin, dass vom Bundesministerium für Finanzen bis dato noch keine Zustimmung für die Bereitstellung der erforderlichen Förderungsmittel und somit auch noch keine gesetzliche Grundlage für die Fortführung der UFG-Förderung Gewässerökologie vorliegt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

nicht erreicht