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MASSNAHME

Maßnahmenprogramme gemäß Nationalem Gewässerbewirtschaftungsplan sowie Anreizfinanzierung zur Erreichung der Erhaltungs- und Sanierungsziele

Erstellung, Steuerung und Umsetzung der Maßnahmenprogramme gemäß Nationalem Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) (https://info.bml.gv.at/themen/wasser/wisa/) sowie Anreizfinanzierung der Maßnahmen zur Erreichung der Erhaltungs- und Sanierungsziele

2022
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Übermittlung des 3. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans an die Europäische Kommission

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Der 3. Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan wurde an die Europäische Kommission übermittelt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.08.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Entwurf wurde veröffentlicht, Öffentlichkeitsbeteiligung läuft bis 23. September 2021.

Zielzustand (Datum)

22. März 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Übermittlung des 3. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans an die Europäische Kommission

Erläuterung der Entwicklung

Der 3. Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan wurde veröffentlicht und an die Europäische Kommission übermittelt. Mittlerweile hat bereits die Umsetzungsphase der darin enthaltenen Maßnahmen im aktuellen Planungszyklus von 2021 bis 2027 begonnen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Abhaltung von zwei Kommissionssitzungen in Angelegenheiten der Wasserwirtschaft (§ 7 Z 1 UFG)

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Im Frühjahr und Spätherbst 2022 haben zur Begutachtung der zur Finanzierung bzw. Förderung vorgelegten gewässerökologischen Projekte zwei Sitzungen der Kommission gemäß § 7 Z 1 Umweltförderungsgesetz (UFG) stattgefunden.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.08.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Laufende Bearbeitung der Förderungsansuchen durch die abwickelnde Stelle

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Begutachtung der zur Finanzierung bzw. Förderung vorgelegten gewässerökologischen Projekte durch die Kommission gemäß § 7 Z 1 Umweltförderungsgesetz (UFG) im Frühjahr und im Spätherbst 2022

Erläuterung der Entwicklung

Auch für 2023 sind wieder zwei Sitzungen der Kommission gem. § 7 Z 1 UFG geplant, in denen die zur Förderung bzw. Finanzierung vorgelegten gewässerökologischen Projekte behandelt werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze