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MASSNAHME

Median der Anhaltezeit in einer Maßnahme nach § 21 Abs. 1 StGB

Median der Anhaltezeit in einer Maßnahme nach § 21 Abs. 1 StGB

2018
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Median der Anhaltezeit in einer Maßnahme nach § 21 Abs. 1 StGB

Details zur Kennzahl

2018

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

1,9

Jahre

Zielzustand

2,5

Jahre

Erläuterung der Entwicklung

Die derzeitige Situation (2018 – 1,9) ist als „Ausreißer“ zu betrachten. Die Prognose der Anhaltezeit lässt jedoch wieder ein deutliches Ansteigen erwarten.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2016

Ausgangspunkt der Planung

2,8


Quelle

Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, Integrierte Vollzugsverwaltung (IVV)

Berechnungsmethode

Zählung der in einer Maßnahme gemäß § 21 Abs. 1 StGB verbrachten Zeit der im jeweiligen Kalenderjahr bedingt entlassenen Untergebrachten in Jahren