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MASSNAHME

Mittel für die Auszahlung an die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger bzw. an die auszahlenden Stellen

Das BMF sichert durch die korrekte Erstellung des Monatsvoranschlags, dass rechtzeitig ausreichende Mittel für die Auszahlung an die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger bzw. an die auszahlenden Stellen zur Verfügung stehen

2018
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Die Pflegegelder werden fristgerecht zur Verfügung gestellt

Details zum Meilenstein

2018

Istzustand (2018)

100 % der finanziellen Leistungen wurden fristgerecht zur Verfügung gestellt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2017

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

100% der Leistungen wurden fristgerecht angewiesen

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2018

Zielzustand (Beschreibung)

Die Pflegegelder stehen zu den abgestimmten Terminen zur Verfügung, sodass die auszahlenden Stellen die Auszahlungen an die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger fristgerecht in die Wege leiten kann. 100% der finanziellen Leistungen werden fristgerecht angewiesen.

Erläuterung der Entwicklung

100 % wurden erreicht. Keine Abweichung.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Die Pflegegelder werden in voller Höhe zur Verfügung gestellt

Details zum Meilenstein

2018

Istzustand (2018)

100 % der finanziellen Leistungen wurden in voller Höhe zur Verfügung gestellt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2017

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

100% der Leistungen wurden in der gebührenden Höhe angewiesen

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2018

Zielzustand (Beschreibung)

Die Pflegegelder werden in voller Höhe zur Verfügung gestellt, sodass die auszahlenden Stellen die Auszahlungen an die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger im gebührenden Umfang in die Wege leiten können. 100% der finanziellen Leistungen werden in voller Höhe angewiesen.

Erläuterung der Entwicklung

100 % wurden erreicht. Keine Abweichung.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze