MASSNAHME
Monatliche Überweisung der Ruhe- und Versorgungsgenüsse an die auszahlenden Stellen (ÖBB, Landeslehrer)
Monatliche Überweisung der Ruhe- und Versorgungsgenüsse an die auszahlenden Stellen (ÖBB, Landeslehrer)
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Die auszahlenden Stellen können die Auszahlungen fristgerecht in die Wege leiten.
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
100% der finanziellen Leistungen wurden fristgerecht angewiesen.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Die Ruhe- und Versorgungsgenüsse werden zu den abgestimmten Terminen angewiesen, sodass die auszahlenden Stellen (ÖBB, Landeslehrer) die Auszahlungen an die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger fristgerecht in die Wege leiten können. 100% der finanziellen Leistungen werden fristgerecht angewiesen.
Meilenstein: Die auszahlenden Stellen können die Auszahlungen in der gebührenden Höhe in die Wege leiten.
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
100% der finanziellen Leistungen wurden in voller Höhe angewiesen.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Die Ruhe- und Versorgungsgenüsse werden in voller Höhe angewiesen, sodass die auszahlenden Stellen (ÖBB, Landeslehrer) die Auszahlungen an die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger im gebührenden Umfang in die Wege leiten können. 100% der finanziellen Leistungen werden in voller Höhe angewiesen.