MASSNAHME
Monatliche Überweisung des Pflegegeldes an die zuständige Versicherungsanstalt
Monatliche Überweisung des Pflegegeldes an die zuständige Versicherungsanstalt
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Die auszahlende Stelle kann die Auszahlungen fristgerecht in die Wege leiten.
Details zum Meilenstein
Istzustand (2021)
100% der finanziellen Leistungen wurden fristgerecht zur Verfügung gestellt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2019
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
100% der Leistungen wurden fristgerecht angewiesen.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2021
Zielzustand (Beschreibung)
Die Pflegegelder werden zu den abgestimmten Terminen angewiesen, sodass die BVAEB die Auszahlungen an die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger fristgerecht in die Wege leiten kann. 100% der finanziellen Leistungen werden fristgerecht angewiesen.
Erläuterung der Entwicklung
100% wurden erreicht. Keine Abweichung.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Die auszahlende Stelle kann die Auszahlungen in der gebührenden Höhe in die Wege leiten.
Details zum Meilenstein
Istzustand (2021)
100% der finanziellen Leistungen wurden in voller Höhe zur Verfügung gestellt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2019
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
100% der Leistungen wurden in der gebührenden Höhe angewiesen.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2021
Zielzustand (Beschreibung)
Die Pflegegelder werden in voller Höhe angewiesen, sodass die BVAEB die Auszahlungen an die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger im gebührenden Umfang in die Wege leiten kann. 100% der finanziellen Leistungen werden in voller Höhe angewiesen.
Erläuterung der Entwicklung
100% wurden erreicht. Keine Abweichung.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze