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MASSNAHME

Monatliche Überweisung des Pflegegeldes an die zuständige Versicherungsanstalt

2023
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2023 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2024 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Die auszahlende Stelle kann die Auszahlungen fristgerecht in die Wege leiten.

Details zum Meilenstein

2023

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

100% der finanziellen Leistungen wurden fristgerecht angewiesen.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Die Pflegegelder werden zu den abgestimmten Terminen angewiesen, sodass die BVAEB die Auszahlungen an die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger fristgerecht in die Wege leiten kann. 100% der finanziellen Leistungen werden fristgerecht angewiesen.

Meilenstein: Die auszahlende Stelle kann die Auszahlungen in der gebührenden Höhe in die Wege leiten.

Details zum Meilenstein

2023

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

100% der finanziellen Leistungen wurden in der gebührenden Höhe angewiesen.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Die Pflegegelder werden in voller Höhe angewiesen, sodass die BVAEB die Auszahlungen an die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger im gebührenden Umfang in die Wege leiten kann. 100% der finanziellen Leistungen werden in voller Höhe angewiesen.