MASSNAHME
Neuausrichtung der Förderung Siedlungswasserwirtschaft
Neuausrichtung der Förderung Siedlungswasserwirtschaft, um Investitionen für Neuerrichtung und Werterhaltung der Wasserinfrastruktur weiterhin zu sichern und eine für die Bevölkerung zumutbare Gebührengestaltung zu ermöglichen
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Akkordierung der Förderungsrichtlinien mit den Einvernehmensressorts Finanz und Wirtschaft bis 31. Dezember 2014
Details zum Meilenstein
Istzustand (2014)
Förderungsrichtlinien sind weitgehend abgeschlossen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2013
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Stand 31.12.2013: Wasserwirtschaftlich akkordierte Positionspapiere (Förderungsrichtlinien, Handlungsbedarf 2014ff) auf Basis des Regierungsprogramms und fachlicher Grundlagen liegen vor.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2014
Zielzustand (Beschreibung)
Akkordierung der Förderungsrichtlinien mit den Einvernehmensressorts Finanz und Wirtschaft bis 31.12.2014
Erläuterung der Entwicklung
Da erst Mitte April 2015 Förderungsmittel für die Jahre 2015/16 gesetzlich bereitgestellt wurden, konnten die Förderungsrichtlinien erst im Anschluss mit den Einvernehmensressorts finalisiert werden. Über die wesentlichen Eckpunkte lag eine politische Einigung bereits Ende 2014 vor, sodass dieser Meilenstein praktisch zur Gänze erreicht wurde.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: UFG-Novelle mit Zusagerahmen für 2015 und 2016 ist bis 31.12.2014 in Kraft getreten
Details zum Meilenstein
Istzustand (2014)
UFG-Novelle mit Zusagerahmen für 2015 und 2016 stand seit Mitte Dezember 2014 in parlamentarischer Behandlung und ist nach Beschlussfassung rückwirkend mit 01.01.2015 in Kraft getreten.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2013
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Stand 31.12.2013: Wasserwirtschaftlich akkordierte Positionspapiere (Förderungsrichtlinien, Handlungsbedarf 2014ff) auf Basis des Regierungsprogramms und fachlicher Grundlagen liegen vor
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2014
Zielzustand (Beschreibung)
UFG-Novelle mit Zusagerahmen für 2015 und 2016 ist bis 31.12.2014 in Kraft getreten
Erläuterung der Entwicklung
Aufgrund der absehbaren parlamentarischen Beschlussfassung der UFG-Novelle wurden alle Vorkehrungen getroffen, um unmittelbar nach der Verlautbarung der UFG-Novelle im Bundesgesetzblatt bereits Förderungen zuzusichern. Der Meilenstein wurde daher zeitgerecht umgesetzt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze