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MASSNAHME

Neugestaltung der Förderungsmaßnahmen in Richtung besonderer Förderung für Frauen mit Behinderung.

2020
Massnahme nicht erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anteil der Frauen an den Förderungsmaßnahmen für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Details zur Kennzahl

2020

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

42,1

%

Zielzustand

43,6

%

Erläuterung der Entwicklung

Im Sinne des Gender-Mainstreaming-Ansatzes wird auf eine ausgewogene Förderlandschaft geachtet und Frauen werden gezielt unterstützt. 2020 wird ein leichter Rückgang des Frauenanteils auf 42,1% verzeichnet (2019: 42,7%).

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2018

Ausgangspunkt der Planung

43,1


Quelle

Statistik BMSGPK

Berechnungsmethode

Frauenanteil in den Angebotsgruppen des Sozialministeriumsservice (Quote)