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MASSNAHME

Neugestaltung und Vollziehung der rechtlichen Rahmenbedingungen zum "In-Verkehr-Setzen" gefährlicher chemischer Produkte

2014
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Die Abgabe von Produkten in Selbstbedienung soll bis 31.12.2014 direkt an die chemikalienrechtliche Einstufung gekoppelt werden. Besonders gefährliche Produkte (etwa stark ätzende) sollen generell nicht in Selbstbedienung abgegeben werden.

Details zum Meilenstein

2014

Istzustand (2014)

Das Begutachtungsverfahren für die entsprechende Novelle der Selbstbedienungsverordnung ist abgeschlossen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2014

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die bestehende Rechtslage ist unbefriedigend: Eine generelle Abgabebeschränkung ist von Ausnahmen durchsetzt.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2014

Zielzustand (Beschreibung)

Die Abgabe von Produkten in Selbstbedienung soll bis 31.12.2014 direkt an die chemikalienrechtliche Einstufung gekoppelt werden. Besonders gefährliche Produkte (etwa stark ätzende) sollen generell nicht in Selbstbedienung abgegeben werden.

Erläuterung der Entwicklung

Es wurde Konsens mit den Stakeholdern erzielt, eine Kundmachung der Novelle der Selbstbedienungsverordnung ist bis Ende 2015 in Aussicht genommen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend

Meilenstein: Die Abgabe von 15 Chemikalien, die als Vorläufersubstanzen von Explosivstoffen in Frage kommen, soll beschränkt werden.

Details zum Meilenstein

2014

Istzustand (2014)

Die entsprechende Novelle des Chemikaliengesetzes wurde im BGBl. kundgemacht.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2014

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Dieser Bereich ist noch ungeregelt.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2014

Zielzustand (Beschreibung)

Die Abgabe von 15 Chemikalien, die als Vorläufersubstanzen von Explosivstoffen in Frage kommen, soll beschränkt werden.

Erläuterung der Entwicklung

Eine EU-Verordnung zur Beschränkung des Handels mit Vorläufersubstanzen von Explosivstoffen musste in Österreich entsprechend umgesetzt werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Ein Schwerpunktprogramm des Vollzuges soll sich auf gefährliche Substanzen in Artikeln konzentrieren. Das Programm soll auf ca. 100 Produkte abzielen.

Details zum Meilenstein

2014

Istzustand (2014)

Der Vollzugsschwerpunkt wurde planmäßig abgeschlossen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2013

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

2013 wurden ca. 40 Kontrollen zu Chemikalien in Artikeln durchgeführt.

Zielzustand (Datum)

31. Oktober 2014

Zielzustand (Beschreibung)

Ein Schwerpunktprogramm des Vollzuges soll sich auf gefährliche Substanzen in Artikeln konzentrieren. Das Programm soll auf ca. 100 Produkte abzielen.

Erläuterung der Entwicklung

Mehr als 100 Produkte wurden hinsichtlich ihres Gehaltes und der Einstufung hinsichtlich Nano-Materialien untersucht.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überplanmäßig

Meilenstein: Sämtliche beantragte Zulassungsvorgänge zu Bioziden (Wirkstoffe und Produkte) werden fristgerecht behandelt.

Details zum Meilenstein

2014

Istzustand (2014)

Sämtliche Zulassungsanträge zu Wirkstoffen und Produkten wurden innerhalb der vorgesehenen Fristen behandelt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2013

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Der Antragsstand beträgt per 31.12.2013 15 Wirkstoffe und 50 Produkte.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2014

Zielzustand (Beschreibung)

Sämtliche beantragte Zulassungsvorgänge zu Bioziden (Wirkstoffe und Produkte) werden fristgerecht behandelt.

Erläuterung der Entwicklung

Biozidprodukte und Wirkstoffe dürfen nur nach behördlicher Zulassung in Verkehr gebracht werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze