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MASSNAHME

Neustrukturierung der Exportagenden.

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Exportagenden

Details zum Meilenstein

2021

Istzustand (2021)

Vor dem Hintergrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie musste weiterhin mit Einschränkungen in der Kommunikation und verzögerter Bearbeitung österr. Anliegen durch die Behörden der Drittsaaten umgegangen werden. Trotzdem konnten weitere Betriebe für den Export von Fleisch- und Milchprodukten in verschiedene Drittlandmärkte zugelassen werden (Singapur, Hongkong, Japan, Korea, Lateinamerika, …) und auch die Anzahl der abgefertigten Exportsendungen im Fleisch- und Milchbereich gesteigert werden. Drei virtuelle Audits (USA, China) konnten organisiert und durchgeführt werden. Umfangreiche Fragebögen verschiedener Drittsaaten (Thailand, Korea, Vietnam, ) wurden als Grundvoraussetzungen für eine Zulassung zum Export ausgearbeitet. Im Hinblick auf die weitere Öffnung des chinesischen Marktes (Erweiterung der Produktpalette Schweinefleisch, Zulassung zusätzlicher Betriebe) konnte trotz mehrfacher Urgenz keine Fortschritte erreicht werden. Zur Etablierung des Bundesamtes (BAVG) gemäß § 6 c GESG wurden mit AGES-Experten Aufgaben und Prozesse für den Bereich Exportzulassung und -kontrolle festgelegt. Im Rahmen der Digitalisierungsoffensive wurde darüber hinaus ein Projekt gestartet, mit dem eine digitale Erfassung von Daten der exportierenden Betriebe auf einer VIS-Infoplattform bereitgestellt wird.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2019

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Initiativen und Prozesse zur Marktöffnung des chinesischen Marktes für österr. Schweinefleischexporte konnten im Jahr 2019 erfolgreich abgeschlossen werden. Bezüglich der Re-Zertifizierung (Verlängerung der befristeten Zulassung) für Exporte von Milchprodukten nach China kam es zu keinem Abschluss, da die Re-Zertifizierung einseitig von China, aufgrund interner Umstrukturierungen der zuständigen chinesischen Administration, vorerst ausgesetzt bez. auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wurde. Bis dahin sind Exporte von Milchprodukten weiter wie bisher möglich.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2021

Zielzustand (Beschreibung)

Der Arbeitsplan des Büros für veterinärbehördliche Zertifizierung wurde evaluiert und neue Prioritäten festgelegt. Hauptschwerpunkte sind die Exportmärkte Philippinen, China (Erweiterung der Produktpalette), Taiwan und USA. Weiters wurde die Audit-Organisation samt Rahmenvereinbarung zur Finanzierung umgesetzt.

Erläuterung der Entwicklung

Bereits angekündigte und geplante Audits durch Drittsaaten (Philippinen, Korea, etc.) mussten wegen der anhaltenden COVID-19-Pandemie (Reisebeschränkungen) weiter verschoben werden. Von China und USA wurden als Ersatz virtuelle Video-Audits zur Aufrechterhaltung der Exportberechtigung bei Fleisch- und Fleischprodukten durchgeführt. Umfangreiche Fragebögen wurden ausgearbeitet und an die Drittstaaten übermittelt, u.a. für die angestrebte Exportzulassung für Rindfleisch nach Korea, außerdem zur Anerkennung Regionalisierung bei ASF-Bekämpfung, Milchexport nach Vietnam, zur Vorbereitung eines Audits der kanadischen Behörde im Frühjahr 2022. Durch die COVID-19-Pandemie waren generell deutliche Verzögerungen bei der Bearbeitung und Kommunikation durch die Behörden der Drittsaaten festzustellen und erwartete Rückmeldungen auf Anfragen und übermittelte Unterlagen (z.B. Fragebögen) lassen nach wie vor lange auf sich warten. Trotz dieser Umstände konnten die geplanten Vorhaben weitestgehend umgesetzt werden.
Im Kontext zum Themenfeld „Neustrukturierung der Exportagenden“ wurden einerseits detaillierte Anforderungsspezifikationen für die digitale VIS-Infoplattform mit den Experten der Statistik Austria und betroffenen Behördenkreisen ausgearbeitet, andererseits Aufgaben, Prozessabläufe und Kontrollpläne im Hinblick auf den Tätigkeitsbeginn des Bundesamtes (BAVG) im Exportbereich wurden mit AGES-Experten konkretisiert und in Workshops mit Länderbehörden diskutiert.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend