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MASSNAHME

Nominierung von BMF-Vertreterinnen in die genannten Gremien

2020
Massnahme nicht erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anteil an BMF-Vertreterinnen in den Aufsichtsgremien der genannten Unternehmen

Details zur Kennzahl

2020

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

45

%

Zielzustand

50

%

Erläuterung der Entwicklung

Das Ziel gemäß Ministerratsbeschluss vom Juni 2020 von einer Frauenquote von 40 % wurde übererfüllt. Im Jahr 2020 verringerte sich die Anzahl der Bundesvertreterinnen in den Aufsichtsgremien, der Zielwert des BMF in Höhe von 50 % wurde mit rund 45 % nicht erreicht.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2018

Ausgangspunkt der Planung

50


Quelle

BMF/Beteiligungsdatenbank

Berechnungsmethode

Anteil der BMF-Vertreterinnen in den Aufsichtsgremien