MASSNAHME
Nominierung von BMF-Vertreterinnen in die genannten Gremien
Massnahme nicht erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anteil an BMF-Vertreterinnen in den Aufsichtsgremien der genannten Unternehmen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
45%
Zielzustand
50%
Erläuterung der Entwicklung
Das Ziel gemäß Ministerratsbeschluss vom Juni 2020 von einer Frauenquote von 40 % wurde übererfüllt. Im Jahr 2020 verringerte sich die Anzahl der Bundesvertreterinnen in den Aufsichtsgremien, der Zielwert des BMF in Höhe von 50 % wurde mit rund 45 % nicht erreicht.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2018
Ausgangspunkt der Planung
50
Quelle
BMF/Beteiligungsdatenbank
Berechnungsmethode
Anteil der BMF-Vertreterinnen in den Aufsichtsgremien