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MASSNAHME

Nominierung von Bundesvertreterinnen in die genannten Gremien

Nominierung von Bundesvertreterinnen in die genannten Gremien

2013
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Erhöhung des Anteils an Bundesvertreterinnen in den Aufsichtsgremien der genannten Unternehmen

Details zur Kennzahl

2013

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

27

%

Zielzustand

25

%

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2011

Ausgangspunkt der Planung

16


Quelle

BMF/Beteiligungsdatenbank

Berechnungsmethode

Anteil an Bundesvertreterinnen in den Aufsichtsgremien der genannten Unternehmen