MASSNAHME
Nominierung von Bundesvertreterinnen in die genannten Gremien
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Erhöhung des Anteils an Bundesvertreterinnen in den Aufsichtsgremien der genannten Unternehmen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
27%
Zielzustand
25%
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2011
Ausgangspunkt der Planung
16
Quelle
BMF/Beteiligungsdatenbank
Berechnungsmethode
Anteil an Bundesvertreterinnen in den Aufsichtsgremien der genannten Unternehmen