MASSNAHME
Optimierung der Prozesse und Ausbau der IT-Unterstützungsmaßnahmen zur Beschleunigung der Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Effizienter Vollzug von Exekutionsanträgen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
47,5Tage
Zielzustand
47Tage
Erläuterung der Entwicklung
Gegenüber dem Jahr 2017 mit 48,3 Tagen ist eine Verbesserung gelungen, der Zielwert von 47 wurde mit 47,5 nicht ganz erreicht. Anzumerken ist, dass offenbar die Grenze der Beschleunigung erreicht wurde, sodass sich in den nächsten Jahren der Wert wahrscheinlich nicht mehr wesentlich ändern wird.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2011
Ausgangspunkt der Planung
79,9
Quelle
VJ
Berechnungsmethode
Zählung der Tage zwischen Einbringung eines Exekutionsantrages und der ersten Vollzugshandlung