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MASSNAHME

Optimierung der Prozesse und Ausbau der IT-Unterstützungsmaßnahmen zur Beschleunigung der Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen

2018
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Effizienter Vollzug von Exekutionsanträgen

Details zur Kennzahl

2018

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

47,5

Tage

Zielzustand

47

Tage

Erläuterung der Entwicklung

Gegenüber dem Jahr 2017 mit 48,3 Tagen ist eine Verbesserung gelungen, der Zielwert von 47 wurde mit 47,5 nicht ganz erreicht. Anzumerken ist, dass offenbar die Grenze der Beschleunigung erreicht wurde, sodass sich in den nächsten Jahren der Wert wahrscheinlich nicht mehr wesentlich ändern wird.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2011

Ausgangspunkt der Planung

79,9


Quelle

VJ

Berechnungsmethode

Zählung der Tage zwischen Einbringung eines Exekutionsantrages und der ersten Vollzugshandlung