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MASSNAHME

Optimierung der Prozesse und Ausbau der ITUnterstützungsmaßnahmen zur Beschleunigung der Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen

2013
Massnahme nicht erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Zeitraum zwischen der Einbringung eines Exekutionsantrages und der ersten Vollzugshandlung

Details zur Kennzahl

2013

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

73,3

Tage

Zielzustand

77,1

Tage

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2011

Ausgangspunkt der Planung

79,9


Quelle

BMJ

Berechnungsmethode

Zählung