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MASSNAHME

Optimierung der Verfahrensabläufe an Bezirksgerichten in streitigen Zivilverfahren

Optimierung der Verfahrensabläufe durch Analyse der Abläufe an Bezirksgerichten, die über- oder unterdurchschnittlich lange Verfahrensdauern in streitigen Zivilverfahren aufweisen

2013
Massnahme nicht erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Senkung der Anzahl der bei Säumigkeit des Entscheidungsträgers am Bezirksgericht eingebrachten Fristsetzungsanträge

Details zur Kennzahl

2013

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

116

Anzahl

Zielzustand

322

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die „Senkung der Anzahl der bei Säumigkeit des Entscheidungsträgers am Bezirksgericht eingebrachten Fristsetzungsanträge“ erweist sich als nicht valider Indikator. Die hier ausgewiesenen 116 im Jahr 2013 an das LG vorgelegten Fristsetzungsanträge werden zwar im BIS erfasst, weisen aber starke, nicht allein von der Verfahrensdauer abhängige Schwankungen von +/- 30% auf. Der Indikator ist zu überarbeiten

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2012

Ausgangspunkt der Planung

328


Quelle

BMJ, BIS

Berechnungsmethode

Zählung der Fristsetzungsanträge

Kennzahl: Position Österreichs im Vergleich der Verfahrensdauer „streitiger Scheidungssachen“

Details zur Kennzahl

2013

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

7

Anzahl

Zielzustand

10

Anzahl

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2010

Ausgangspunkt der Planung

10


Quelle

Europarat, CEPEJ

Berechnungsmethode

Evaluierung durch die Kommission für Effizienz der Justiz des Europarates