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MASSNAHME

Optimierung der Verfahrensabläufe an Bezirksgerichten in streitigen Zivilverfahren

2016
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Senkung der Anzahl der bei Säumigkeit des Entscheidungsträgers am Bezirksgericht eingebrachten Fristsetzungsanträge

Details zur Kennzahl

2016

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

87

Anzahl

Zielzustand

140

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die Anzahl der Fristsetzungsanträge in Zivilrechtssachen ist im Verhältnis zum gesunkenen Anfall überproportional rückläufig.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2012

Ausgangspunkt der Planung

170


Quelle

BMJ, BIS

Berechnungsmethode

Zählung

Kennzahl: Position Österreichs im Vergleich der Verfahrensdauer „streitiger Scheidungssachen“

Details zur Kennzahl

2016

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

n.v.

Platzierung

Zielzustand

10

Platzierung

Erläuterung der Entwicklung

Für das Jahr 2016 stehen noch keine Daten des Europarats zur Verfügung (Veröffentlichung im Herbst 2018).

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2010

Ausgangspunkt der Planung

10


Quelle

Europarat, CEPEJ

Berechnungsmethode

Evaluierung durch die Kommission für Effizienz der Justiz des Europarates