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MASSNAHME

Organisation justizinterner, zielgerichteter und bedarfsmotivierter Aus- und Fortbildungsveranstaltungen

2020
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Organisation und Abhaltung justizinterner Fortbildungsveranstaltungen

Details zur Kennzahl

2020

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

120

Anzahl

Zielzustand

180

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Aufgrund der Covid-19-Pandemie konnte der Zielzustand von über 180 Veranstaltungen leider letztlich nicht erreicht werden. Es wurden zwar deutlich über 180 Veranstaltungen geplant, tatsächlich durchgeführt wurden aber nur 120 Veranstaltungen. 125 weitere Veranstaltungen waren zwar geplant, mussten aber pandemiebedingt abgesagt werden. Diese Absagen sind im Elektronischen Bildungsmanagement mit dem Absagegrund 10 (COVID 19) erfasst.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2019

Ausgangspunkt der Planung

188


Quelle

Elektronisches Bildungsmanagement

Berechnungsmethode

Anzahl der durchgeführten justizinternen Fortbildungsveranstaltungen für Richter*innen, Staatsanwält*innen und weitere juristische Mitarbeiter*innen.