MASSNAHME
Organisation justizinterner, zielgerichteter und bedarfsmotivierter Aus- und Fortbildungsveranstaltungen
Massnahme teilweise erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Organisation und Abhaltung justizinterner Fortbildungsveranstaltungen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
120Anzahl
Zielzustand
180Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Aufgrund der Covid-19-Pandemie konnte der Zielzustand von über 180 Veranstaltungen leider letztlich nicht erreicht werden. Es wurden zwar deutlich über 180 Veranstaltungen geplant, tatsächlich durchgeführt wurden aber nur 120 Veranstaltungen. 125 weitere Veranstaltungen waren zwar geplant, mussten aber pandemiebedingt abgesagt werden. Diese Absagen sind im Elektronischen Bildungsmanagement mit dem Absagegrund 10 (COVID 19) erfasst.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2019
Ausgangspunkt der Planung
188
Quelle
Elektronisches Bildungsmanagement
Berechnungsmethode
Anzahl der durchgeführten justizinternen Fortbildungsveranstaltungen für Richter*innen, Staatsanwält*innen und weitere juristische Mitarbeiter*innen.