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MASSNAHME

Partizipative Ausarbeitung und Beschlussfassung eines NAP 2022-2030

Partizipative Ausarbeitung (Experten- und Expertinnen-Teams) und Beschlussfassung (Ministerrat) eines Nationalen Aktionsplans (NAP) Behinderung 2022–2030.

2022
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: NAP Behinderung 2022-2030 ausarbeiten und umsetzten

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Teilweise verspätet eingelangte Beiträge sowie die aufgrund des großen Umfangs der Beiträge komplexe Redaktionsarbeit im partizipativ besetzten Redaktionsteam führten dazu, dass der NAP erst am 6. Juli 2022 beschlossen werden konnte. Mit der Umsetzung der Maßnahmen wurde begonnen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

04.08.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Ideen und Textvorschläge für den NAP Behinderung 2022–2030, der als Nachfolge-NAP zum NAP Behinderung 2012–2021 zu werten ist, werden unter Einbeziehung der Behindertenvertretung und der Bundesländer in 26 partizipativen Experten- und Expertinnen-Teams ausgearbeitet (17 Bundes- und 9 Landesteams, in jedem Bundesministerium und jedem Bundesland mindestens ein Team, im Sozial- und Gesundheitsministerium 5 Teams). Das BMASGPK erhält diese Beiträge und erstellt einen Gesamtentwurf. Die Beschlussfassung im Ministerrat soll bis Ende 2021 erfolgen.

Zielzustand (Datum)

1. Jänner 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Die Umsetzung der im NAP Behinderung festgelegten Maßnahmen wurde gestartet.

Erläuterung der Entwicklung

Der NAP Behinderung 2022–2030 (als Nachfolge-NAP zum NAP Behinderung 2012–2021) beinhaltet die nationale Strategie für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Das Ziel ist die umfassende Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Die Erstellung erfolgte in einem langen partizipativen Prozess im Rahmen von insgesamt 26 Teams im Bereich der Bundesministerien und der Länder, die sich erstmals am NAP beteiligen. In acht Kapiteln gegliedert („Behindertenpolitik“, „Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung“, „Barrierefreiheit“, „Bildung“, „Beschäftigung“, „Selbstbestimmtes Leben“, „Gesundheit und Rehabilitation“ sowie „Bewusstseinsbildung und Information“) enthält der NAP 288 Zielsetzungen sowie 375 Maßnahmen. Der NAP sieht eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern vor und enthält zusätzliche Schritte für die rechtliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Neben Verbesserungen im Bereich Gesundheit und Rehabilitation ist insbesondere der Ausbau der Persönlichen Assistenz geplant. Vorgesehen ist auch eine laufende wissenschaftliche Evaluierung des NAP. Die seit 2012 bestehende Begleitgruppe zum NAP Behinderung, ein umfassendes Partizipations- und Erfahrungsaustausch-Gremium, in dem alle Bundesministerien, Länder, Sozialpartner, Behindertenvertreter:innen, Behindertenanwältin, Monitoringausschuss und Wissenschaft vertreten sind, wird fortgesetzt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend