MASSNAHME
Pflegefonds
Dotierung des Pflegefonds.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Novelle zum Pflegefondsgesetz.
Details zum Meilenstein
Istzustand (2014)
Novelle lag bis Ende 2014 vor.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2011
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Novelle zum Pflegefondsgesetz ist rückwirkend mit 30.7.2011 in Kraft getreten.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2014
Zielzustand (Beschreibung)
Liegt bis Ende 2014 vor.
Erläuterung der Entwicklung
Das Regierungsprogramm sieht die Dotierung des Pflegefonds für 2017 und 2018 mit jeweils 350 Mio. Euro vor, dies muss in Form einer Novelle zum Pflegefondsgesetz umgesetzt werden. Im übrigen ist der Pflegefonds Thema bei den Finanzausgleichsverhandlungen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze