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MASSNAHME

Pflegekarenzgeld

Gewährung von Pflegekarenzgeld an be- treuende Angehörige mit Rechtsanspruch.

2014
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anzahl der BezieherInnen von Pflegekarenzgeld

Details zur Kennzahl

2014

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

2.321

Anzahl

Zielzustand

2.500

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die Maßnahme der Pflegekarenz und Pflegeteilzeit wurde mit 01.01.2014 eingeführt. Aufgrund des steigenden Bekanntheitsgrades der Maßnahme (ua. durch umfangreiche Information durch das Sozialministerium) ist von einer steigenden Anzahl der BezieherInnen von Pflegekarenzgeld auszugehen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2014

Ausgangspunkt der Planung

2.500


Quelle

Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen

Berechnungsmethode

Laufende BezieherInnen und monatliche Zuerkennungen eines Pflegekarenzgeldes