MASSNAHME
Pflegekarenzgeld
Gewährung von Pflegekarenzgeld an be- treuende Angehörige mit Rechtsanspruch.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anzahl der BezieherInnen von Pflegekarenzgeld
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
2.321Anzahl
Zielzustand
2.500Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Maßnahme der Pflegekarenz und Pflegeteilzeit wurde mit 01.01.2014 eingeführt. Aufgrund des steigenden Bekanntheitsgrades der Maßnahme (ua. durch umfangreiche Information durch das Sozialministerium) ist von einer steigenden Anzahl der BezieherInnen von Pflegekarenzgeld auszugehen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2014
Ausgangspunkt der Planung
2.500
Quelle
Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen
Berechnungsmethode
Laufende BezieherInnen und monatliche Zuerkennungen eines Pflegekarenzgeldes