MASSNAHME
Planungssicherheit im Bundestheaterkonzern durch jährlich rollierende Mehrjahresplanung unterstützen
Planungssicherheit im Bundestheaterkonzern durch jährlich rollierende Mehrjahresplanung unterstützen
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Ausgeglichene Mehrjahresplanung des Bundestheaterkonzerns
Details zum Meilenstein
Istzustand (2020)
Zur Gänze erreicht.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
30.06.2019
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Mehrjahresplanung für die Geschäftsjahre 2019/20 bis 2021/22 lag fristgerecht vor.
Zielzustand (Datum)
30. Juni 2020
Zielzustand (Beschreibung)
Mehrjahresplanung 2020/21 bis 2022/23 liegt vor.
Erläuterung der Entwicklung
Die im Juni 2020 vorgelegte Mehrjahresplanung stand unter dem Eindruck der Covid-19-Pandemie und war mit entsprechenden Unsicherheiten verbunden. Für das Geschäftsjahr 2020/21 konnte Planungssicherheit erreicht werden, während für die Folgejahre keine ausgeglichene Planung beschlossen werden konnte. Die wirtschaftliche Situation der Bundestheater wird laufend neu bewertet. Maßnahmen wie die Beihilfen des AMS im Rahmen der Kurzarbeit sowie Sonderbudgetmittel aus dem Covid-19-Krisenbewältigungsfonds des Bundes in Höhe von 10,3 Mio. Euro tragen zur Linderung der angespannten wirtschaftlichen Situation im Geschäftsjahr 2020/21 bei. Zusätzliche Budgetmittel, bzw. eine Erhöhung der Basisabgeltung gemäß § 7 BThOG sind erforderlich, um ausgeglichene Planungen für die Folgejahre erreichen zu können.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze