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MASSNAHME

Rasche Erledigung antragsgebundener Verfahren im Denkmalschutz

Rasche Erledigung antragsgebundener Verfahren im Denkmalschutz/-pflege

2020
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Dauer antragsgebundener Verfahren unter sechs Monaten

Details zur Kennzahl

2020

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

97

%

Zielzustand

88

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Bearbeitung der antragsgebundenen Veränderungsverfahren, die unter sechs Monaten erledigt wurden, erfolgt – trotz der Covid-19-Krise – analog der Vorjahre weiterhin zügig, wodurch die Zielvorgaben für das Jahr 2020 überplanmäßig erreicht wurden. Der Prozentanteil liegt bei 97 % und daher 9 Prozentpunkte über dem Zielvorgabewert für das Jahr 2020. Vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie wurde verstärkt auf eine rasche Erledigung der Anträge hingewirkt, um die Arbeiten im Bereich der Denkmalpflege und die daraus resultierende Wertschöpfung für die Unternehmen weitgehend aufrecht zu erhalten.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2018

Ausgangspunkt der Planung

95


Quelle

Bundesdenkmalamt; Sektion Kunst und Kultur

Berechnungsmethode

%-Anteil antragsgebundener Verfahren (Veränderung, Ausfuhr, Archäologie) mit Dauer zwischen Datum Antragstellung und Datum Bescheid von weniger als sechs Monaten

Kennzahl: Dauer antragsgebundener Verfahren unter vier Monaten

Details zur Kennzahl

2020

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

91

%

Zielzustand

63

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Bearbeitung der antragsgebundenen Veränderungsverfahren, die unter vier Monaten erledigt wurden, erfolgte – trotz Covid-19-Pandemie – analog der Vorjahre weiterhin zügig, wodurch die Zielvorgabe für das Jahr 2020 überplanmäßig erreicht wurde. Der Prozentanteil liegt bei 91 % und somit 28 Prozentpunkte über dem Zielvorgabewert für das Jahr 2020. Die Kennzahl steht im Kontext der Serviceorientierung des Bundesdenkmalamtes. Vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie wurde verstärkt auf eine rasche Erledigung der Anträge hingewirkt, um die Arbeiten im Bereich der Denkmalpflege und die daraus resultierende Wertschöpfung für die Unternehmen weitgehend aufrecht zu erhalten.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2018

Ausgangspunkt der Planung

87


Quelle

Bundesdenkmalamt; Sektion Kunst und Kultur

Berechnungsmethode

%-Anteil antragsgebundener Verfahren (Veränderung, Ausfuhr, Archäologie) mit Dauer zwischen Datum Antragstellung und Datum Bescheid von weniger als vier Monaten