MASSNAHME
Rechtliche Betreuung der Gemeinsamen Agrarpolitik bis 2020
Rechtliche Betreuung der Gemeinsamen Agrarpolitik bis 2020
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Prüfung der Rechtsvorschläge der EU zur einheitlichen gemeinsamen Marktorganisation, zu den Direktzahlungen, zur Entwicklung des ländlichen Raums und zu horizontalen Vorschriften (Gesetzgebungsvorschläge sowie anschließend delegierte und Durchführungs- Rechtsakte)
Details zum Meilenstein
Istzustand (2013)
Prüfung der Rechtsvorschläge der EU wurde abgeschlossen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2013
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Vorstellung und Beginn der Prüfung der Vorschläge der Europäischen Kommission
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2013
Zielzustand (Beschreibung)
Prüfung der Rechtsvorschläge der EU zur einheitlichen gemeinsamen Marktorganisation, zu den Direktzahlungen, zur Entwicklung des ländlichen Raums und zu horizontalen Vorschriften (Gesetzgebungsvorschläge sowie anschließend delegierte und Durchführungs-Rechtsakte) bis 31.12.2013