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MASSNAHME

Rechtliche Betreuung der Gemeinsamen Agrarpolitik bis 2020

2015
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Schulmilchhöchstpreise-Verordnung ist erlassen

Details zum Meilenstein

2015

Istzustand (2015)

Schulmilchhöchstpreise-Verordnung wurde am 30. September 2015 erlassen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2014

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Festlegung der Höchstpreise sowie zusätzliche nationale Beihilfe für das Schuljahr 2015/2016 (01.08.2015 bis 31.07.2016)

Zielzustand (Datum)

31. August 2015

Zielzustand (Beschreibung)

Schulmilchhöchstpreise-Verordnung ist bis 31.08.2015 erlassen

Erläuterung der Entwicklung

Die Verzögerung bei der Erlassung der Verordnung ist in einem länger andauernden Spiegelungsprozess begründet. Die Schulmilchhöchstpreise-Verordnung 2015 wurde seitens der Agrarmarkt Austria entsprechend den in der Verordnung festgelegten Preisen und Produkten abgewickelt. Die Maßnahme läuft bis Ende Schuljahr 2015/2016. Für das Schuljahr 2016/2017 ist eine Reduktion der zusätzlichen nationalen Beihilfe bei gleichzeitiger Erhöhung der Höchstpreise geplant.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze