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MASSNAHME

Rechtliche Vertretung des Bundes und Rechtsträger gem. ProkG; sowie beratende Einbindung in grundlegende strategische Entscheidungsfindungen

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Aufrechterhaltung und gegebenenfalls weitere Verbesserung der anwaltlichen Erfolgsquote

Details zum Meilenstein

2019

Istzustand (2019)

71,78 % aller von der Finanzprokuratur geführten Prozesse endeten in der zehnjährigen Betrachtungsweise (2010-2019) mit einem für die Mandantschaft positiven Ergebnis.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2016

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

69,31% aller von der Finanzprokuratur geführten Prozesse endeten in der zehnjährigen Betrachtungsweise (2007-2016) mit einem für die Mandantschaft positiven Ergebnis

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2019

Zielzustand (Beschreibung)

Aufrechterhaltung und gegebenenfalls weitere Verbesserung der anwaltlichen Erfolgsquote von 65%

Erläuterung der Entwicklung

Die Kennzahl konnte in den letzten Jahren stetig verbessert werden, was nicht zuletzt auf die hohe Fachexpertise in der Finanzprokuratur zurückzuführen ist.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überplanmäßig