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MASSNAHME

Reform des Ergänzungswesens

Reform des Ergänzungswesens

2022
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Aufwertung der Stellungsstraßen

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Das Stellungshaus LINZ wurde 2022 generalsaniert.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.05.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Fortsetzung der Planungen zur Sanierung Stellungshaus Linz (Verzögerungen aufgrund Covid-19-Situation) und Neuerrichtung Stellungshaus Wien.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Abschluss Sanierung Stellungshaus Linz.

Erläuterung der Entwicklung

Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in Österreich mussten die Stellungen des ÖBH im Jahr 2020 zeitweilig ausgesetzt, und konnten diese in der Folge aufgrund der erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen ebenfalls zeitweilig auch nur mit eingeschränkten Kapazitäten durchgeführt werden. Der hieraus auch im Ergänzungsbereich OÖ im Jahr 2020 entstandene sowie im Jahr 2021 erwartete Überhang an nicht gestellten Wehrpflichtigen erforderte den Einsatz aller im Stellungsreferat OBERÖSTERREICH verfügbaren zeitlichen, personellen und materiellen Ressourcen, sodass die im Zuge der Generalsanierung des Stellungshauses 2021 notwendige dreimonatige Aussetzung des Stellungsbetriebes als nicht zweckmäßig beurteilt wurde. Der bereits zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Verschiebung der Generalsanierung vorhersehbare und auch bestätigte weitaus geringere Überhang an nicht gestellten Wehrpflichtigen im Jahr 2022 ermöglichte die Durchführung der Generalsanierung in eben diesem Jahr mit entsprechend geringeren Auswirkungen auf die Anzahl der gestellten Wehrpflichtigen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze