MASSNAHME
relativ ausgewogenen Tilgungsprofils
Mittels eines relativ ausgewogenen Tilgungsprofils werden Risiken durch Spitzen beim Finanzierungsbedarf (zeitliches Klumpenrisiko) vermieden.
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2026 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2027 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Refinanzierungsvolumen bezogen auf das zuletzt vom WIFO veröffentlichten Bruttoinlandsprodukts des laufenden Jahres
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.03.2025
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Fälligkeiten von realisierten und innerhalb des Planungshorizonts der Schuldenmanagementstrategie geplanten Finanzschulden betragen in einem zukünftigen Kalenderjahr in den nächsten fünf Jahren 10,46%, im 6. bis zum 14. Folgejahr 5,56%, ab dem 15. Folgejahr 2,02% und jene in einem zukünftigen Kalenderquartal in den nächsten zehn Jahren 5,13% des zuletzt vom WIFO veröffentlichten Bruttoinlandsprodukts für das laufende Jahr.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2026
Zielzustand (Beschreibung)
Die Fälligkeiten von realisierten und innerhalb des Planungshorizonts der Schuldenmanagementstrategie geplanten Finanzschulden dürfen gemäß Liquiditätsrisikorichtlinie der OeBFA in einem zukünftigen Kalenderjahr in den nächsten fünf Jahren 13%, im 6. bis zum 14. Folgejahr 9%, ab dem 15. Folgejahr 5% und jene in einem zukünftigen Kalenderquartal in den nächsten zehn Jahren 7% des zuletzt vom WIFO veröffentlichten Bruttoinlandsprodukts für das laufende Jahr nicht überschreiten.