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MASSNAHME

Relativ ausgewogenes Tilgungsprofil

2020
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Refinanzierungsvolumen bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt des Vorjahres

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

Per Ende 2020 betragen die Fälligkeiten von Finanzschulden in einem zukünftigen Kalenderjahr in den nächsten zehn Jahren max. 10,30 % und in den darauffolgenden Jahren max. 3,76% und jene in einem zukünftigen Kalenderquartal in den nächsten zehn Jahren max. 4,73% des zuletzt von der Statistik Austria veröffentlichten Bruttoinlandsprodukts des Jahres 2019.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2019

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Per 31.12.2019 betragen die Fälligkeiten von Finanzschulden in einem zukünftigen Kalenderjahr in den nächsten zehn Jahren max. 6,69% und in den darauffolgenden Jahren max. 3,57% und jene in einem zukünftigen Kalenderquartal in den nächsten zehn Jahren max. 3,91% des zuletzt von der Statistik Austria veröffentlichten Bruttoinlandsprodukts des Jahres 2018.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2020

Zielzustand (Beschreibung)

Die Fälligkeiten von Finanzschulden dürfen gemäß Liquiditätsrisikorichtlinie der OeBFA in einem zukünftigen Kalenderjahr in den nächsten zehn Jahren 10% und in den darauffolgenden Jahren 4% und jene in einem zukünftigen Kalenderquartal in den nächsten zehn Jahren 5% des zuletzt von der Statistik Austria veröffentlichten Bruttoinlandsprodukts des Vorjahres nicht überschreiten.

Erläuterung der Entwicklung

Die Covid-19-Pandemie und die infolge dessen von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen führten zu einem deutlich höheren Finanzierungsvolumen. Gepaart mit einem prognostizierten BIP-Rückgang für das Jahr 2020 wurde am 24. September 2020 eine temporäre Erhöhung der Refinanzierungsrisikolimite genehmigt. Bis zum Stichtag 31.12.2023 erhöht sich das Limit für Fälligkeiten von Finanzschulden in einem zukünftigen Kalenderjahr in den nächsten zehn Jahren auf 13% und das Limit für Fälligkeiten von Finanzschulden in einem zukünftigen Kalenderquartal in den nächsten zehn Jahren auf 7%. Ab dem 1. Jänner 2024 gelten wieder die ursprünglichen Limite iHv. 10% pro Kalenderjahr in den nächsten 10 Jahren sowie ein Kalenderquartalslimit iHv. 5%. Somit wurden die Vorgaben gemäß Liquiditätsrisikorichtlinie der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur betreffend die Fälligkeiten von Finanzschulden 2020 erfüllt. Mittels eines relativ ausgewogenen Tilgungsprofils werden Risiken durch Spitzen beim Finanzierungsbedarf (zeitliches Klumpenrisiko) vermieden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze