MASSNAHME
Ressortübergreifende Koordinierung betreffend die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Ressortübergreifende Koordinierung betreffend die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Forcierung der ressortübergreifenden Zusammenarbeit betreffend die tatsächliche Gleichstellung
Details zum Meilenstein
Istzustand (2018)
Im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Berichtslegung zur Wirkungsorientierung wurde die Zusammenarbeit in einem eigenständigen Gleichstellungsbericht abgebildet.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Im Rahmen der Wirkungsorientierung organisieren sich die haushaltsleitenden Organe über gemeinsame Clusterthemen.
Zielzustand (Datum)
30. Oktober 2018
Zielzustand (Beschreibung)
Im Rahmen der Berichtslegung zur Wirkungsorientierung wird die Zusammenarbeit im gesetzlich vorgesehenen Gleichstellungskapitel abgebildet.
Erläuterung der Entwicklung
Die im Rahmen der Berichtslegung zur Wirkungsorientierung gesetzlich vorgesehene Abbildung der Zusammenarbeit wurde von einem Gleichstellungskapitel zu einem eigenständigen Gleichstellungsbericht ausgebaut.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überplanmäßig