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MASSNAHME

Restlaufzeit der Finanzschulden des Bundes

Im Rahmen der Schuldenmanagementstrategie gemäß § 79 Abs. 5 BHG 2013 erfolgt die Festlegung eines zulässigen Korridors für die Restlaufzeit der Finanzschulden des Bundes. Damit wird einerseits das Refinanzierungsrisiko niedrig gehalten und anderseits eine gewisse Flexibilität bei der Zinssteuerung erreicht.

2020
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Restlaufzeit - Bandbreite

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

Die Restlaufzeit lag per 31.12.2020 bei 10,1 Jahren.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2019

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Restlaufzeit lag per 31.12. 2019 bei 9,9 Jahren.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2020

Zielzustand (Beschreibung)

Gemäß aktuell gültiger Schuldenmanagementstrategie liegt der zulässige Korridor für die Restlaufzeit 2020 bei 9,2 bis 9,8 Jahren.

Erläuterung der Entwicklung

Wie bereits erwähnt wurde der im November 2019 vom Bundesministerium für Finanzen festgelegte Vorschlag einer Schuldenmanagementstrategie der Finanz- und sonstigen Bundesschulden einschließlich der Währungstauschverträge für die Jahre 2020 – 2023 nach Ausbruch der Coronakrise einer Aktualisierung unterzogen. Der aktualisierte Vorschlag enthält eine Ausweitung der Bandbreiten sowohl für die Restlaufzeit als auch den Zinsfixierungszeitraum. Gemäß der aktualisierten Schuldenmanagementstrategie liegt der zulässige Korridor für die Restlaufzeit 2020 bei 9,0 bis 10,5. Mit Schreiben vom 22. Juni 2020 hat der Bundesminister für Finanzen die geschäftspolitische Ausrichtung der OeBFA entsprechend des erstatteten Vorschlages festgelegt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze