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MASSNAHME

Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Schulungen für mit verfassungsrechtlicher Materie betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Schulungen für Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter

2013
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Ausmaß von 60% geschult

Details zur Kennzahl

2013

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

60

%

Zielzustand

60

%

Erläuterung der Entwicklung

asdasa

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2011

Ausgangspunkt der Planung

100


Quelle

VfGH/Ausbildungsstatistik

Berechnungsmethode

Anzahl der erfolgten Schulungen für juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den noch nicht geschulten juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Kennzahl: Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sind im Ausmaß von 90% geschult

Details zur Kennzahl

2013

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

90

%

Zielzustand

90

%

Erläuterung der Entwicklung

asfafa

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2011

Ausgangspunkt der Planung

100


Quelle

VfGH/Ausbildungsstatistik

Berechnungsmethode

Anzahl der erfolgten Schulungen für Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zu den noch nicht geschulten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern