MASSNAHME
Sicherstellung, dass die Länder über die gem. Art. 15a B-VG Vereinbarung vorgesehenen Mittel verfügen, um die Maßnahmen umsetzen zu können.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Auszahlungen sind termingerecht erfolgt.
Details zum Meilenstein
Istzustand (2015)
Auszahlungen sind termingerecht erfolgt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2013
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Auszahlungen sind termingerecht erfolgt.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2015
Zielzustand (Beschreibung)
Auszahlungen sind termingerecht erfolgt.
Erläuterung der Entwicklung
Eine rechtzeitige und zeitgerechte Überweisung der von den Ländern angeforderten Mittel ist erfolgt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze