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MASSNAHME

Sicherstellung, dass Länder über die Mittel nach 15a Vereinbarung verfügen, um Kinderbetreuungsplätze zu schaffen

2016
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Gesetzeskonforme Gewährung von Zweckzuschüssen zum Ausbau des Kinderbetreuungsangebots ist erfolgt

Details zum Meilenstein

2016

Istzustand (2016)

Auszahlungen sind termingerecht erfolgt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2015

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Gesetzeskonforme Gewährung von Zweckzuschüssen zum Ausbau des Kinderbetreuungsangebots erfolgt

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2016

Zielzustand (Beschreibung)

Gesetzeskonforme Gewährung von Zweckzuschüssen zum Ausbau des Kinderbetreuungsangebots ist erfolgt

Erläuterung der Entwicklung

Die Art. 15a Vereinbarung über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots sieht vor, dass der Bund für das Jahr 2016 zur teilweisen Abdeckung des Aufwandes der Länder und Gemeinden einen Zweckzuschuss in der Höhe von 52,5 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Eine rechtzeitige und zeitgerechte Überweisung der von den Ländern angeforderten Mitteln ist erfolgt.

Ziele der Art. 15a Vereinbarung sind:
– Ausbau der Kinderbetreuungsplätze für 33 % der Unter-Drei-Jährigen
– Schaffen von Anreizen für die Ganztagsbetreuung für Drei- bis Sechs-Jährige, die mit einer Vollbeschäftigung der Eltern vereinbar ist
– Weiterentwicklung der Bildungs- und Betreuungsqualität für Kinder bis zum Schuleintritt

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze