MASSNAHME
Sicherstellung der Hilfe an Geschädigte von Naturkatastrophen
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Milderung der Auswirkungen von Naturkatastrophen durch finanzielle Unterstützung
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
60%
Zielzustand
60%
Erläuterung der Entwicklung
Schäden von privaten Personen und Unternehmen wurden im Jahr 2018 aus Mitteln des Katastrophenfonds mit 11,285 Mio. € abgegolten. Demnach trägt der Bund 60% der von den Ländern an Private und Unternehmen gewährten finanziellen Hilfen zur Beseitigung der Katastrophenschäden und zum Wiederaufbau. Die Länder gewähren deren Hilfen auf Grund von Landesgesetzen bzw. von entsprechend festgesetzten Richtlinien.
Für die umfassende Ernteversicherung wurden im Jahr 2018 31,67 Mio. Euro zur Stützung der Versicherungsprämien bereitgestellt. Damit stützt der Bund die entsprechenden Versicherungsprämien in Höhe von 27,5 %, soweit die Länder in gleicher Höhe Unterstützungen leisten.
Ausgangspunkt der Planung
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Quelle
Bericht des BMF gem. Katastrophenfonds-Gesetz 1996
Berechnungsmethode
Höhe der Bundesmittel an der Unterstützung von privaten Personen und Unternehmen für Schäden nach Naturkatastrophen