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MASSNAHME

Sicherstellung der Hilfe an Geschädigte von Naturkatastrophen

Durch den Katastrophenfonds werden Hilfen an von Naturkatastrophen geschädigte private Personen und Unternehmen finanziert.

2020
Massnahme zur Gänze erreicht

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Milderung der Auswirkungen von Naturkatastrophen durch finanzielle Unterstützung

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

Schäden von privaten Personen und Unternehmen wurden im Evaluierungsjahr aus Mitteln des Katastrophenfonds mit 17,86 Mio. € abgegolten. Für die umfassende Ernteversicherung wurden im Jahr 2020 49,36 Mio. € zur Stützung der Versicherungsprämien bereitgestellt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Zusammenarbeit mit den Ländern zur Beseitigung von Schäden nach Naturkatastrophen bei privaten Personen und Unternehmen. Neue Anreize zur Beteiligung an Einsatzorganisationen wurden 2019 geschaffen (pauschale Aufwandsabgeltung an Arbeitgeber bei Lohnfortzahlung).

Zielzustand (Beschreibung)

Zur Beseitigung von Schäden nach Naturkatastrophen wurden bei privaten Personen und Unternehmen 60% der Unterstützung finanziert, Anreize zur Eigenvorsorge durch Versicherung unterstützt.

Erläuterung der Entwicklung

Der Bund trägt 60% der von den Ländern an Private und Unternehmen gewährten finanziellen Hilfen zur Beseitigung der Katastrophenschäden und zum Wiederaufbau. Die Länder gewähren ihre Hilfen auf Grund von Landesgesetzen bzw. von entsprechend festgesetzten Richtlinien.
Für die bereitgestellten Mittel für die Ernteversicherung stützt der Bund die entsprechenden Versicherungsprämien in Höhe von 27,5 %, soweit die Länder in gleicher Höhe Unterstützungen leisten.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze