MASSNAHME
Sicherstellung der Hilfe an Geschädigte von Naturkatastrophen
Durch den Katastrophenfonds werden Hilfen an von Naturkatastrophen geschädigte private Personen und Unternehmen finanziert.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Milderung der Auswirkungen von Naturkatastrophen durch finanzielle Unterstützung
Details zum Meilenstein
Istzustand (2023)
Schäden nach Naturkatastrophen bei privaten Personen und Unternehmen wurden im Jahr 2023 aus Mitteln des Katastrophenfonds mit 16,3 Mio. Euro abgegolten. Für die umfassende Ernteversicherung wurden im Jahr 2023 68,0 Mio. Euro zur Stützung der Versicherungsprämien bereitgestellt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
30.09.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Es erfolgt eine Zusammenarbeit mit den Ländern zur Beseitigung von Schäden nach Naturkatastrophen bei privaten Personen und Unternehmen. Durch die umfassende Ernteversicherung werden Anreize zur Eigenvorsorge unterstützt.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Zur Beseitigung von Schäden nach Naturkatastrophen wurden bei privaten Personen und Unternehmen 60% der Unterstützung finanziert. Durch die umfassende Ernteversicherung wurden Anreize zur Eigenvorsorge unterstützt.
Erläuterung der Entwicklung
Der Bund trägt 60% der von den Ländern an Private und Unternehmen gewährten finanziellen Hilfen zur Beseitigung der Katstrophenschäden und zum Wiederaufbau; diese finanzielle Unterstützung betrug 2023 16,3 Mio. Euro. Die Länder gewähren deren Hilfen aufgrund von Landesgesetzen bzw. von entsprechend festgesetzten Richtlinien. Mit den bereitgestellten Mitteln für die Ernteversicherung (2023: 68,0 Mio. Euro) stützt der Bund die entsprechenden Versicherungsprämien in Höhe von 27,5%, soweit die Länder in gleicher Höhe Unterstützungen leisten.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze